Gut zu wissen

Anwartschaften und Preise:
Im Wettbewerb stehen das CAC des DOESC und VDH, das jeweils in der Zwischen-, Champion- und Offenen Klasse vergeben werden kann, sowie das Veteranen-CAC und das Jugend-CAC des DOESC und VDH. Die platzierten Hunde erhalten Preise.

Meldebestimmungen:
Können aus irgendwelchen Gründen die Ausstellungen nicht stattfinden, kommen aus den Ausstellungsordnungen §29 VDH bzw. §41 DOESC zur Anwendung. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht. Die Ausstellung ist vom VDH und DOESC genehmigt und geschützt. Es gelten die Ausstellungsordnungen von FCI, VDH und DOESC. Zugelassen sind nur Rassehunde, die den Vorschriften der Ausstellungsordnungen §4 Abs. 1 – 6 VDH und DOESC entsprechen.
Die Meldegebühren sind auf jeden Fall zu zahlen, auch wenn die Teilnahme unterbleibt.

ZAHLUNG:
Bitte überweisen Sie das Meldegeld bis zum 06.08.2022 auf das Konto der LG Bayern
Sie können gerne die Meldegebühr auch vor Ort, ohne Aufschlag, entrichten
IBAN:   DE9770 1500 0000 2511 6088   BIC:     SSKMDEMM
Stadtsparkasse München

WICHTIG:
Für den Nachweis einer Championats können Sie die Unterlagen z.B. als PDF Datei hier auf der Webseite im Meldeformular an uns hochladen. Natürlich können Sie aber auch die Unterlagen als Kopie per Post an die Ausstellungsleitung senden. Die Anschrift dazu finden Sie unter „IMPRESSUM“. Aus organisatorischen Gründen können wir leider die Unterlagen nicht an Sie zurücksenden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Unterlagen müssen bis zum 31.07.2022 bei der Ausstellungsleitung eintreffen !

Auflagen Veterinäramt:
Es gilt die aktuelle Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) vom 01.01.2022
Für alle teilnehmenden Hunde ist eine gültige Tollwutschutzimpfung erforderlich. Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig kupierte Hunde. Eine Haltung in Boxen ist nicht vorgesehen. Auf der Ausstellung können die Hunde in den Boxen nur untergebracht werden, wenn sie aus der Box Zugang zu ihren Betreuern oder zu einer Fläche, auf der uneingeschränkte Bewegung für die Tiere möglich ist, haben. Die Aufenthaltsdauer in der Box muss so kurz wie möglich gehalten werden. Die Hunde müssen regelmäßig Auslauf bekommen. Ein Zurücklassen von Hunden im Autoinneren ist unzulässig.
Bei schönem Wetter kann auch im Freien gebürstet werden und anstelle einer Box kann ein eigener
Welpenauslauf mit Sonnenschutz aufgestellt werden.

Für Aussteller und Besucher gibt es seitens des Landkreises bezüglich Covid 19 keinerlei Auflagen.